Die Wasserrutschen/der Wasserpark auf dieser Seite sind für kleinere/leichtere Kinder bis ca. 15 kg Körpergewicht und bis ca. 80kg maximalem Belastungsgewicht geeignet.
Sie lassen sich sehr leicht alleine auf und abbauen und auch ohne weiteres im Auto transportieren.
Für schwerere Kinder haben wir unsere Profi Wasserrutschen/Wasserparks, diese finden Sie unter "Wasserspaß bis 70kg.
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„Unsere Wasserrutsche Twin“ - ideal für alle Wasserratten im Alter von 2 bis 4 Jahren (bis 15kg Körpergewicht) und bis zu 4 Kinder (2 können gleichzeitig rutschen).
Betreuungsperson *************** pro Person/Stunde - 21,01€ (25,00€ inkl. Mwst.) Bei Buchungszeiten von Betreuungspersonen ab 5 Stunden sollte für die Verpflegung des Betreuungspersonals gesorgt werden.
Lieferung/Auf/Abbau für die Wasserrutschen/park! ******************************************
Bis 15km - 16,81€ (20,00€ inkl. Mwst.) für Lieferung/Abholung + Aufbau/Abbau
Bis 25km - 29,41€ (35,00€ inkl. Mwst.) für Lieferung/Abholung + Aufbau/Abbau
Bis 30km - 37,81€ (45,00€ inkl. Mwst.) für Lieferung/Abholung + Aufbau/Abbau
Bis 40km - 50,42€ (60,00€ inkl. Mwst.) für Lieferung/Abholung + Aufbau/Abbau Bis 50km - 63,03€ (75,00€ inkl. Mwst.) für Lieferung/Abholung + Aufbau/Abbau __________________________________________________
Bei den Kilometerangaben handelt es sich um die einfache Entfernung,
also die Kilometer von uns zu Ihnen. Bitte bedenken Sie, dass wir bei einer
Entfernung von bsp.weise 50km eine Kilometerbelastung von 200km haben!
Wir behalten uns vor ggf. eine Kaution in Höhe von 50,00€ zu nehmen!
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Haftung:
Achtung, ALLE kleinen Hüpfburgen/Wasserrutschen sind ausschließlich für private Veranstaltungen geeignet!
Die Multiplay ist für öffentliche Veranstaltungen zugelassen!
Wir
übernehmen keine Haftung für die Benutzung der Hüpfburgen, die
Benutzung geschieht auf eigene Gefahr/bzw. der Eltern. Kindersollten die
Hüpfburgen nur unter Aufsicht ihrer Eltern, bzw. einer Betreuungsperson
nutzen. Lycer´s Hüpfburg & Eventservice übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verletzungen, resultierend aus der Benutzung der Hüpfburgen.
Diese Vereinbarung ist eine flächendeckende Freisprechung von Haftung,
welche die rechtlichen Möglichkeiten zur Klage sowie Gegenklage mit
einschließt.